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Zugang über die Video-Konferenz-App "Zoom", mit der Nr. 764 447 4414
Das Passwort für die Teilnahme erhalten die Mitglieder per E-Mail: r.hammann@hotmail.de
+ + + Die folgenden Corona-Maßnahmen gelten für Baden-Württemberg vom 2. November 2020 bis auf weiteres + + +
• Öffentliche und private Sportstätten werden für den Publikumsverkehr geschlossen z.B.: Fitness- und Yogastudios, Thermen und Saunen, Tanzschulen, Sportstätten von Vereinen jeglicher Art.
• Sport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts auf öffentlichen oder privaten Sportanlagen erlaubt. • Training und Veranstaltungen von Spitzen- und Profisport ohne Zuschauer möglich. • Sport auf weitläufigen Anlagen wie Golf- oder Tennisplätzen oder Reitanlagen erlaubt. • Hundesport erlaubt. • Rehasport erlaubt.